Patientenverfügung

Patientenverfügung in Bülach

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer anderen Beeinträchtigung nicht mehr urteilsfähig sind. Sie stärkt Ihre Selbstbestimmung und gibt Angehörigen sowie behandelnden Fachpersonen Orientierung.

Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung und orientiere mich dabei an den Vorlagen und Empfehlungen der FMH.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit. Darin können Sie medizinischen Massnahmen zustimmen oder sie ablehnen und eine Person bestimmen, die Sie bei medizinischen Entscheidungen vertritt. Solange Sie urteilsfähig sind, entscheiden selbstverständlich weiterhin Sie selbst.

Die Verfügung kommt also nicht zur Anwendung, solange Sie Ihren Willen selbst bilden und äussern können. Sie ist für Situationen gedacht, in denen eine konkrete medizinische Entscheidung notwendig wird, Sie diese aber nicht mehr selbst treffen können.

Warum ist sie sinnvoll?

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann unabhängig vom Alter dazu führen, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung hält Ihre Vorstellungen fest und kann Angehörige entlasten. Je klarer Ihre Wünsche formuliert und mit einer Vertrauensperson besprochen sind, desto besser können sie später berücksichtigt werden.

Für Angehörige kann es sehr belastend sein, in einer solchen Situation ohne Orientierung entscheiden zu müssen. Eine aktuelle und verständliche Patientenverfügung kann dabei helfen, schwierige Entscheidungen stärker an Ihrem eigenen Willen auszurichten.

Checkliste für Ihre Patientenverfügung

Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen. Entscheidend ist, dass Sie Bedeutung und Tragweite Ihrer Entscheidungen verstehen und Ihren Willen frei bilden können. Die Verfügung ist höchstpersönlich und muss Ihren eigenen Willen wiedergeben.

Eine Patientenverfügung ist deshalb nicht nur für ältere oder bereits erkrankte Menschen gedacht. Auch jüngere und gesunde Personen können unerwartet in eine Situation geraten, in der sie medizinische Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Eine frühzeitige Regelung schafft hier Klarheit unabhängig vom Lebensalter.

Sie können Ihre Haltung zu medizinischen Behandlungen und beispielsweise zu Wiederbelebung, künstlicher Beatmung oder Ernährung festhalten. Ebenso können persönliche Wertvorstellungen zu Lebensqualität, Selbstständigkeit, Schmerzen oder Pflegebedürftigkeit beschrieben werden. Bei medizinisch komplexen Fragen empfiehlt sich ein ergänzendes Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt.

Nicht jede spätere Behandlungssituation lässt sich heute exakt voraussehen. Deshalb können neben konkreten Behandlungswünschen auch Ihre grundlegenden Wertvorstellungen hilfreich sein. Sie geben der Vertretungsperson und dem Behandlungsteam zusätzliche Orientierung, wenn eine Situation nicht eindeutig von einer einzelnen Anordnung erfasst wird.

Sie können eine natürliche Person bestimmen, die Sie bei medizinischen Entscheidungen vertritt, wenn Sie selbst urteilsunfähig sind. Diese Person sollte Ihre Wünsche kennen und bereit sein, sie zu respektieren. Eine Ersatzperson kann für den Fall vorgesehen werden, dass die zuerst bestimmte Person die Aufgabe nicht übernehmen kann.

Besprechen Sie Ihre Vorstellungen möglichst bereits bei der Erstellung der Patientenverfügung mit der vorgesehenen Person. Je besser sie Ihre Haltung zu Krankheit, Lebensqualität und medizinischer Behandlung kennt, desto sicherer kann sie Ihren Willen später vertreten.

Fehlt eine selbst bestimmte Vertretungsperson, sieht das Schweizer Recht eine gesetzliche Reihenfolge möglicher Vertreter vor. Eine ausdrückliche Benennung schafft daher zusätzliche Klarheit.

Gerade bei komplexen Familienverhältnissen kann eine eindeutige Benennung wichtig sein. Sie verhindert nicht jede schwierige Entscheidung, macht aber klar, welcher Person Sie diese Verantwortung bewusst übertragen möchten.

Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt, datiert und von Hand unterschrieben werden. Sie muss im Unterschied zum Vorsorgeauftrag nicht vollständig handschriftlich verfasst sein. Eine geeignete Vorlage kann verwendet werden. Für die Beratung orientiere ich mich an den Patientenverfügungen der FMH.

Neben der formalen Gültigkeit ist die Verständlichkeit entscheidend. Allgemeine oder widersprüchliche Formulierungen können im Ernstfall zu Unsicherheit führen. Die Inhalte sollten deshalb möglichst konkret sein und zu Ihrer tatsächlichen gesundheitlichen und persönlichen Situation passen.

Die Patientenverfügung sollte regelmässig überprüft werden. Die FMH empfiehlt ungefähr alle zwei Jahre eine erneute Prüfung, Datierung und Unterschrift. Auch Veränderungen des Gesundheitszustands, der persönlichen Vorstellungen oder der Vertretungsperson sind gute Anlässe für eine Aktualisierung. Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie die Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen.

Bei grundlegenden Änderungen empfiehlt es sich, eine neue Fassung zu erstellen und ältere Kopien einzuziehen. Personen, die bereits eine Kopie besitzen, sollten über die aktualisierte Version informiert werden.

Eine Patientenverfügung hilft nur, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Eine Kopie kann bei der Hausärztin oder dem Hausarzt sowie bei der Vertretungsperson hinterlegt werden. Auch Angehörige sollten über das Bestehen und den Aufbewahrungsort informiert sein. Zusätzlich kann eine Hinweiskarte im Portemonnaie mitgeführt und die Patientenverfügung im elektronischen Patientendossier hinterlegt werden.

Wichtig ist, dass die aktuelle Fassung zugänglich ist und Personen mit älteren Kopien über Änderungen informiert werden.

Eine gültige Patientenverfügung ist grundsätzlich verbindlich, soweit sie auf die konkrete Situation anwendbar ist und keine begründeten Zweifel an Ihrem freien und aktuellen Willen bestehen. In einem akuten Notfall können zunächst dringend notwendige Maßnahmen erfolgen, wenn die Verfügung nicht rechtzeitig bekannt ist. Deshalb ist ein leicht auffindbarer Aufbewahrungsort wichtig.

Die Patientenverfügung betrifft medizinische Entscheidungen. Der Vorsorgeauftrag kann darüber hinaus Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr regeln. Für eine umfassende Vorsorge kann es sinnvoll sein, beide Dokumente aufeinander abzustimmen.

So lässt sich beispielsweise vermeiden, dass unterschiedliche Personen oder Dokumente widersprüchliche Vorgaben enthalten. Eine abgestimmte Vorsorge schafft für Angehörige, Vertretungspersonen und Fachpersonen eine klarere Orientierung.

Wenn Sie regelmässig im Ausland leben, dort medizinisch behandelt werden oder einen Wohnsitzwechsel planen, sollte geprüft werden, ob Ihre Schweizer Patientenverfügung dort ausreichend und zweckmässig ist. Andere Staaten können eigene rechtliche Anforderungen haben. Bei Bedarf sollte eine qualifizierte Fachperson der betroffenen Rechtsordnung hinzugezogen werden.

Persönliche Beratung zur Patientenverfügung

Sie möchten eine Patientenverfügung erstellen oder überprüfen lassen? Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre persönlichen Wertvorstellungen und rechtlichen Wünsche klar festzuhalten. Medizinische Detailfragen sollten ergänzend mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprochen werden.