Vorsorgeauftrag
Vorsorgeauftrag in der Schweiz
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie im Voraus, wer Ihre Interessen bei einer späteren Urteilsunfähigkeit wahrnehmen soll.
Sie können festlegen, welche Person oder Institution Sie vertreten und welche Aufgaben sie übernehmen darf. Damit stärken Sie Ihre Selbstbestimmung und schaffen Klarheit für Ihre Angehörigen.
Was regelt ein Vorsorgeauftrag?
Ein Vorsorgeauftrag kann die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr umfassen. Dazu können beispielsweise persönliche Betreuung, Verwaltung von Konten und Wertschriften, Immobilien, laufende Verpflichtungen sowie die Vertretung gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen gehören. Die Aufgaben und Kompetenzen sollten möglichst klar beschrieben werden.
Je nach Vermögenssituation kann es sinnvoll sein, einzelne Bereiche besonders detailliert zu regeln. Wer soll beispielsweise eine Immobilie verwalten, Anlageentscheidungen treffen oder mit einem Unternehmen umgehen dürfen? Klare Formulierungen helfen der beauftragten Person und reduzieren spätere Unsicherheiten über den Umfang ihrer Befugnisse.
Welche Rolle hat die KESB?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird insbesondere relevant, wenn die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Sie prüft, ob ein gültiger Vorsorgeauftrag besteht und ob die eingesetzte Person für die vorgesehenen Aufgaben geeignet ist. Ein sorgfältig formulierter Vorsorgeauftrag kann dazu beitragen, zusätzliche behördliche Massnahmen auf das notwendige Mass zu beschränken.
Checkliste für Ihren Vorsorgeauftrag
1. Vorsorgeauftrag trotz Ehe oder Partnerschaft?
Auch für verheiratete Personen oder Personen in eingetragener Partnerschaft kann ein Vorsorgeauftrag sinnvoll sein. Das gesetzliche Vertretungsrecht ist nicht unbegrenzt. Bei ausserordentlichen Vermögensgeschäften kann eine Zustimmung der KESB erforderlich sein. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie genauer festlegen, wer Sie vertreten und welche Kompetenzen diese Person erhalten soll.
Gerade bei größerem Vermögen, Wertschriften, Immobilien oder unternehmerischen Beteiligungen kann die gesetzliche Vertretung deshalb zu wenig weit gehen. Ein individuell formulierter Vorsorgeauftrag schafft hier mehr Klarheit darüber, wer handeln soll und welche Entscheidungen diese Person treffen darf.
2. Vorsorge für minderjährige Kinder
Der Vorsorgeauftrag regelt in erster Linie Ihre eigene Vertretung bei Urteilsunfähigkeit. Wünsche zur Betreuung minderjähriger Kinder sollten deshalb gesondert dokumentiert werden. Sie können den zuständigen Stellen als wichtige Orientierung dienen, ersetzen aber nicht die konkrete Beurteilung unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
Für Eltern ist es daher sinnvoll, die persönliche Vorsorge nicht nur aus der Perspektive der eigenen Vertretung zu betrachten. Je nach Familienkonstellation können zusätzliche Regelungen sinnvoll sein, damit wichtige Wünsche zur Betreuung der Kinder bekannt und nachvollziehbar festgehalten sind.
3. Wer kann einen Vorsorgeauftrag errichten?
Grundsätzlich kann jede handlungsfähige Person einen Vorsorgeauftrag errichten. Das Thema betrifft nicht nur ältere Menschen, denn auch ein Unfall oder eine Krankheit kann unabhängig vom Alter zu Urteilsunfähigkeit führen. Besonders sinnvoll kann eine klare Regelung bei Immobilien, grösserem Vermögen, unternehmerischer Tätigkeit oder familiärer Verantwortung sein.
Wer keine eigene Regelung trifft, verlässt sich auf die gesetzlichen Vertretungsmechanismen und gegebenenfalls auf behördliche Massnahmen. Ein Vorsorgeauftrag gibt Ihnen dagegen die Möglichkeit, die gewünschte Person selbst auszuwählen und den Umfang ihrer Aufgaben im Voraus festzulegen.
4. Welche Form ist erforderlich?
Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet werden. Ein lediglich ausgedrucktes und unterschriebenes Dokument genügt nicht. Gerade bei komplexeren Vermögensverhältnissen sollte der Inhalt sorgfältig vorbereitet und eindeutig formuliert sein.
Wer die handschriftliche Form wählt, muss den gesamten Text eigenhändig verfassen. Bei längeren oder differenzierten Regelungen kann deshalb eine vorgängige fachliche Vorbereitung sinnvoll sein, bevor die endgültige Fassung handschriftlich erstellt oder öffentlich beurkundet wird.
5. Wen sollte ich einsetzen?
Wählen Sie eine Person oder Institution, der Sie vertrauen und die für die vorgesehenen Aufgaben geeignet ist. Je nach Situation können Aufgaben auf mehrere Personen verteilt werden. Sinnvoll ist auch eine Regelung für den Fall, dass die zuerst vorgesehene Person den Auftrag nicht übernehmen kann.
Neben Vertrauen sind auch praktische Fähigkeiten wichtig. Wer Vermögenswerte verwalten soll, sollte mit finanziellen und administrativen Fragen umgehen können. Bei umfangreichen Aufgaben kann auch eine professionelle oder juristische Person in Betracht kommen.
6. Wo wird der Vorsorgeauftrag aufbewahrt?
Entscheidend ist, dass der Vorsorgeauftrag im Bedarfsfall gefunden wird. In Bülach kann das Dokument bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord hinterlegt werden. Beim Zivilstandsamt kann auf Antrag eingetragen werden, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo dieser hinterlegt ist. Die beauftragte Person sollte ebenfalls wissen, dass der Vorsorgeauftrag besteht und wo sich das Original befindet.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Hinterlegung des Dokuments und der Registrierung seines Aufbewahrungsortes. Ziel beider Möglichkeiten ist, dass im Fall einer Urteilsunfähigkeit rasch festgestellt werden kann, ob ein Vorsorgeauftrag vorhanden ist und wo das Original verfügbar ist.
7. Was gilt bei Auslandsbezug?
Bei wesentlichen persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen zu einem anderen Staat sollte geprüft werden, ob der Schweizer Vorsorgeauftrag für alle gewünschten Angelegenheiten ausreicht. Dies kann etwa bei Vermögen, Immobilien, Bankverbindungen oder einem geplanten Wohnsitzwechsel ins Ausland relevant sein. Für Fragen ausländischen Rechts sollte bei Bedarf eine dort qualifizierte Fachperson hinzugezogen werden.
Persönliche Beratung zum Vorsorgeauftrag
Sie möchten einen Vorsorgeauftrag erstellen oder eine bestehende Regelung überprüfen? Gerne bespreche ich mit Ihnen, welche Gestaltung zu Ihrer persönlichen, familiären und finanziellen Situation passt. Die Beratung ist in Bülach sowie online möglich.